Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nun in Impfstrategie des Bundes berücksichtigt

Fachinformation - geschrieben am 11.02.2021 - 10:56

Am 08.02.2021 trat die Neufassung der Coronavirus Impfverordnung in Kraft. Diese berücksichtigt nun erfreulicherweise in der dritten Prioritätengruppe auch Personen, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind. Somit wird der Kreis neben Lehrkräften und Erzieher*innen in Kindertageseinrichtungen erweitert.

Die Impfstrategie des Landes Baden-Württemberg orientiert sich an der Coronavirus Impfverordnung und somit ist davon auszugehen, dass eine Anpassung der Impfstrategie in Baden-Württemberg zeitnah erfolgt. Wichtig wird bei dieser sein, dass der Begriff der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nicht zu eng ausgelegt wird und nicht nur voll- und teilstationäre Anegobote der Jugendhilfe umfasst. Der Paritätische sieht eine weite Auslegung als erforderlich an, die auch andere Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe (z.B. ambulante Hilfen, Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit) berücksichtigt.

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