Einrichtungen bei BTHG-Umstellung auf der Zielgeraden

Fachinformation - geschrieben am 14.11.2022 - 12:04

Beim Online-Austausch zum Stand der BTHG-Umsetzung zeigte sich am 10. November deutlich, dass das Jahresende 2022 naht und somit auch die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Aufforderung der Kostenträger zu Kostenübernahmeverhandlungen abläuft. Während einige Mitglieder bereits ihre Aufforderungen eingereicht haben, stehen die meisten vor dem Abschluss ihrer Leistungsbeschreibungen und werden in den nächsten Wochen auffordern. Entsprechend drehten sich die an Michael Tränkle vom Fachbereich gerichteten Anliegen primär um Fragen zum Verfahren und zu konkreten Abwägungen in diesem Prozess. Den meisten Anwesenden konnte bereits mit wenigen Hinweisen weitergeholfen werden.

Bei den Systematiken zum Teilhabe-Management erwiesen sich einige wenige Modelle als klare Favoriten, die allerdings die besondere Anbieterstruktur im Bodenseeraum widerspiegeln. Dennoch bleibt es eine Herausforderung, die mitunter über Jahrzehnte gewachsenen Lebensgemeinschaften, in denen insbesondere im Bodensee-Hinterland Menschen mit und ohne Behinderung zusammenleben, in den BTHG-Strukturen abzubilden.

Auch wenn es sich abzeichnet, dass die Umstellung gem. Bundesteilhabegesetz in naher Zukunft als Thema in den Hintergrund treten wird, sprachen sich die Teilnehmenden, die wieder einmal aus allen Kreisverbänden des Regionalverbundes Bodensee-Oberschwaben zugeschaltet waren, für eine Fortsetzung des Online-Austausches im nächsten Jahr aus. Die nächste Sitzung wird am 2. März 2023 stattfinden; die Einladungen werden im nächsten Jahr verschickt.

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