Direkteinstieg Kita, eine Orientierungshilfe

Fachinformation - geschrieben am 28.02.2023 - 12:42
frauimkindergarten

Ziel: Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistent*in und Erzieher*in

Idee des Programms Direkteinstieg Kita ist es, Menschen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung für eine Tätigkeit in der Kinderbetreuung zu gewinnen. Dazu gibt es nun die Möglichkeit, in zwei statt drei Jahren den Berufsabschluss Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent zu erwerben.

Neben der Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten kann in zweieinhalb Jahren der Berufsabschluss Erzieher*in erreicht werden.

Voraussetzung für den Abschluss der Ausbildung als Erzieher*in ist, neben einer abgeschlossenen Berufsausbildung, ein mittlerer Bildungsabschluss, eine Fachhochschulreife oder ein Abitur. Dafür haben die Teilnehmer*innen im zweiten Ausbildungsjahr parallel zur zweitägigen Theorieausbildung einen weiteren Theorietag, an dem sie sich auf eine Schulfremdenprüfung (schulischer Teil der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung) vorbereiten.

Ablauf:

  1. Duale Ausbildung mit drei bzw. zwei Theorietagen im ersten bzw. zweiten Ausbildungsjahr.
  2. Nach dem ersten Jahr wird eine Teilqualifikation (TQ) „Schulkindbetreuerin und Schulkindbetreuer (Arbeitstitel)“ erworben.
  3. Nach weiteren elf Monaten endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung (Berufsabschluss: Sozialpädagogische Assistenz).
  4. bzw. mit der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/zum Erzieher. Daran anschließend absolvieren diese noch ein halbjähriges Berufspraktikum.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
  • der Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsdauer: mind. zwei Jahre)
  • der Nachweis eines Arbeitsvertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Tätigkeit nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (Direkteinstieg Kita).
  • Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen

Vergütung während der Qualifizierung

Der Träger schließt mit der Direkteinsteigerin/dem Direkteinsteiger einen Arbeitsvertrag und zahlt eine Vergütung. Empfohlen wird idealerweise eine Vergütung nach § 56, Anlage C, TVöD-BT-V (VKA) in der Entgeltgruppe S 2, Stufe 2.

Finanzielle Förderung durch die Agentur für Arbeit:

Die gewährten Förderungen richten sich an wieder ungelernte Beschäftigte, die mindestens drei Jahre berufliche Tätigkeit nachweisen können. Wieder ungelernte Beschäftigte sind Personen, die über einen Berufsabschluss verfügen und beispielsweise durch Elternzeiten drei Jahre nicht in ihrem Beruf gearbeitet haben oder nach mindestens vierjähriger Tätigkeit als An- oder Ungelernte den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.

In diesem Fall zahlt die Agentur für Arbeit einen Arbeitsentgeltzuschuss in Höhe der Differenz zwischen tatsächlich gezahltem Arbeitsentgelt und der üblichen Ausbildungsvergütung der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin bzw. zum sozialpädagogischen Assistenten.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann für entstehende Maßnahmekosten (Lehrgangskosten, Fahrkosten, ggf. Kinderbetreuungskosten) zusätzlich einen Bildungsgutschein erhalten. Die Lehrgangskosten werden in diesem Fall zu 100% übernommen.

Wichtige Werkzeuge

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