Digitale-Versorgung-Gesetz
Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat bewilligt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Für die Pflegeeinrichtungen sind folgende Regelungen in Artikel 4 Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen:
§ 17 Abs. 1a SGB XI:
Die Pflegeberatungs-Richtlinien werden bis zum 31. Juli 2020 um Anforderungen an einen einheitlichen elektronischen Versorgungsplan nach § 7a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und für dessen elektronischen…