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Digitale-Versorgung-Gesetz

Das Digitale-Versorgung-Gesetz wurde von Bundestag und Bundesrat bewilligt. Das Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Für die Pflegeeinrichtungen sind folgende Regelungen in Artikel 4  Änderungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen: § 17 Abs. 1a SGB XI: Die Pflegeberatungs-Richtlinien werden bis zum 31. Juli 2020  um Anforderungen an einen einheitlichen elektronischen Versorgungsplan nach § 7a  Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und für dessen elektronischen…

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