Das Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November 2024 in Kraft. Der Paritätische hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet und sich dafür stark gemacht.
Was ist das Selbstbestimmungsgesetz?
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt die Änderung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrags und Vornamen. Es löst die bisherigen Verfahren zur Personenstands- und Vornamensänderung ab und vereinheitlicht diese für trans*, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Damit genügt die Selbstauskunft der Person beim Standesamt zur Änderung der Angaben. Eine Anmeldung beim Standesamt war bereits ab dem 1. August 2024 möglich. Es ist eine rein personenstandsrechtliche Regelung; medizinische Eingriffe sind hierfür weder Voraussetzung noch Konsequenz.
Mit dem SBGG folgt Deutschland 16 weiteren Staaten, die bereits vergleichbare Regelungen zur Verwirklichung der Geschlechtsidentität vorsehen. Deutschland setzt dahingehende Empfehlungen internationaler Organisationen um, wie etwa dem Europarat oder der EU-Kommission.
Das neue Gesetz löst das Transsexuellengesetz (TSG) aus dem Jahr 1980 ab, das vom Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen der letzten Jahrzehnte in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt wurde. Ein Begutachtungs- und Gerichtsverfahren, wie es das TSG vorsah, ist somit für die Änderung nicht mehr erforderlich.
Paritätischer unterstützt SBGG
Der Paritätische hat die Idee eines Selbstbestimmungsgesetzes seit Anbeginn unterstützt. In seinen Eckpunkten zum menschenrechtlichen Schutz sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität hat sich der Verband hierfür ausdrücklich ausgesprochen. Der Paritätische hat sich immer wieder in die Debatte eingebracht, etwas durch eine Stellungnahme oder andere öffentlichkeitswirksame Aktionen.
Informationsseite https://sbgg.info
Für Personen, die eine Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz abgegeben wollen, hat ein breites Bündnis verschiedener Organisationen aus dem queeren Bereich (darunter auch paritätische Mitgliedsorganisationen) ein Informationsangebot geschaffen. Auf der Website sbgg.info findet sich ein Leitfaden, der viele praktische Fragen rund um die Anmeldung und Erklärung beim Standesamt beantwortet. Daneben gibt es Hinweise auf Beratungsstellen sowie juristische Kurzkommentierungen der einzelnen Paragrafen des Selbstbestimmungsgesetzes, die in zugänglicherer Sprache erklären, was die Regelungen bedeuten. Mehr Informationen unter https://sbgg.info
BV Trans* beantwortet Fragen
Es zeichnet sich ab, dass es gerade in der ersten Umsetzungsphase des Selbstbestimmungsgesetzes viele offene Fragen geben wird. Daher wurde ein Postfach beim Bundesverband Trans* eingerichtet, an das sich Berater*innen, Fachkräfte, Multiplikator*innen sowie Einzelpersonen wenden können, wenn ihre Fragen auf regionaler Ebene nicht geklärt werden können. Bei diesen Fragen kann eine Nachricht an sbgg@bv-trans.de geschrieben werden.
FAQs beantworten wichtige Fragen
Fragen zum SBGG haben das Bundesfamilienministerium gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ausführlich aufbereitet. Dabei werden beispielsweise die Anmeldung, Abgabe der Erklärung zur Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen sowie die anschließende Änderung der Registereinträge erläutert. Auch zu spezifischen Fallkonstellationen und zur Frage der Vornamenswahl finden sich ausführliche Erläuterungen in den FAQs.
test Feray Şahin
