Das Cannabis-Gesetz – Handreichung für die Suchtberatungsstellen

Fachinformation - geschrieben am 16.04.2024 - 11:31

Das Konsum-Cannabisgesetz (KCanG) ist seit dem 01.04.2024 gültig – ab dem 01.07.2024 treten auch die Regelungen für Anbauvereinigungen in Kraft.

Das Gesetz sieht in verschiedenen Bereichen die Kooperation zwischen Anbauvereinigungen und Suchtberatungsstellen vor. Die Landesstelle für Suchtfragen BW (LSS) hat daher eine Handreichung für die Suchtberatungsstellen des Landes erstellt, die eine erste Orientierung ermöglichen soll und einen Rahmen setzt für die künftige Kooperation mit lokalen Anbauvereinigungen.

Darüber hinaus findet am  Dienstag, 30. April von 13:30 bis 16:00 Uhr eine interaktive Online-Infoveranstaltung zum KCanG durch die  LSS für die Kolleg*innen der ambulanten Suchthilfe statt.

Eingeladen sind die Fachkräfte der ambulanten Suchthilfe in Baden-Württemberg. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung steht ab sofort unter dem Link unten zur Verfügung.

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