Corona-Pandemie: aktuelle Sonderregeln für Leistungen in den IFF

Fachinformation - geschrieben am 15.10.2021 - 12:46

Komplexleistung Frühförderung:

mit dem angefügten Schreiben haben die Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen in Baden-Württemberg für die Zeit bis zum 31.12.2021 auf unser Betreiben hin erneut ihre Bereitschaft erklärt, im Zusammenhang mit der COVID 19-Pandemie erneut zeitlich befristet von einigen Regelungen bei der Versorgung mit medizinisch-therapeutischen Leistungen im Rahmen der Komplexleistung nach der „Landesrahmen-vereinbarung zur Umsetzung der Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung – FrühV) in Baden-Württemberg" vom 01. Juni 2014 abzuweichen.

Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, die Versorgung, d.h. die Förderung und Behandlung der Kinder in den Interdisziplinären Frühförderstellen in dieser außerordentlichen Situation zu erleichtern und aufrecht zu erhalten.

Elterngespräche sind gemäß der Landesrahmenvereinbarung Bestandteil der "Förderung und Behandlung", also der Komplexleistung.

 

Heilmittelerbringung:

Angesichts der exponentiell steigenden Corona-Infektionszahlen in Deutschland hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) weitere zeitlich befristete bundeseinheitliche Sonderregelungen bei ärztlich verordneten Leistungen aktiviert und aktuell teilweise bis zum 31.12.2021  verlängert. Sie gelten bundeseinheitlich und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert. Inhaltlich knüpft der G-BA an die bereits aus den Frühjahrsmonaten bewährten Ausnahmemöglichkeiten im Bereich der ärztlich verordneten Leistungen an.

Aktuelles dazu auch immer hier auf der Homepage des GBA: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp

Unter anderem betreffen die Regelungen auch die Heilmittelerbringung in einigen Interdisziplinären Frühförderstellen (ausserhalb der Komplexleistung Frühförderung).

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