Corona-bedingte Belastungen von Familien mildern - 4 Vorschläge für eine kindgerechte Familienpolitik

Fachinformation - geschrieben am 07.05.2020 - 15:04

Der Landesfamilienrat Baden-Württemberg, in dem auch der PARITÄTISCHE Landesverband Mitgleid ist, fordert in seiner Stellungnahme Corona-bedingte Belastungen von Familien zu mildern und unterbreitet vier Vorschläge für eine kindgerechte Familienpolitik:

Corona-bedingte Belastungen von Familien mildern – 4 Vorschläge für eine kindgerechte Familienpolitik

Die Verbreitung des Coronavirus hat unser Alltagsleben grundlegend verändert. Das gilt insbesondere für Familien mit Kindern. Ihre Tagesabläufe wurden völlig durcheinandergeworfen. Was für Eltern vor allem eine Frage des Managements und der Kräfteeinteilung ist, hat bei Kindern eine für das Leben grundsätzliche Dimension: Kontakte zu Gleichaltrigen sind nahezu unmöglich, was für Einzelkinder faktisch eine Isolierung von anderen Kindern bedeutet. Auch viele vertraute Erwachsene sind für sie nicht mehr greifbar – die Großeltern, die Tagesmutter, Erzieher/innen, Lehrer/innen oder Trainer/innen sind zumindest physisch plötzlich aus ihrem Leben verschwunden. Gerade für kleinere Kinder ist das schwer zu verkraften. Dafür sind in vielen Fällen die Eltern präsenter, wenn sie im Home-Office arbeiten, für die Kinderbetreuung freigestellt wurden oder in Kurzarbeit sind. Eine idyllische Familienzeit ist dies allerdings nicht. Gestresste Eltern im Home-Office, die sich zwischen Videokonferenzen, Essen zubereiten, Telefonaten und Kinderbetreuung aufreiben, sind trotz Anwesenheit oft viel weniger für ihre Kinder erreichbar als Eltern im regulären Feierabend. Das Missverständnis, Home-Office ermögliche gleichzeitig die Betreuung der eigenen Kinder, ist leider auch in der Politik und bei Arbeitgebenden weit verbreitet. Nicht selten geraten Eltern dadurch an ihre physischen und psychischen Grenzen. Mütter oder Väter, die sich beispielsweise in Kurzarbeit befinden oder als Selbstständige um ihre Existenz fürchten müssen, sind emotional stark belastet. Die gesamten Lebensumstände vergrößern die Gefahr innerfamiliärer Konflikte bis hin zum Entstehen häuslicher Gewalt. Die räumliche Beschränkung ist für Kinder ebenfalls einschneidend: Nicht alle Familien verfügen über einen eigenen Garten, das Verlassen des Hauses ist nur noch unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Spielplätze sind geschlossen. Gerade in den Sommermonaten leiden insbesondere jüngere Kinder darunter, nicht mehr draußen mit ihren Freundinnen/Freunden spielen zu können. Da auch andere Freizeitangebote so gut wie nicht mehr zur Verfügung stehen, kämpfen viele Kinder mit Langeweile und Bewegungsdrang. Der Medienkonsum, und damit die Zeit vor dem Fernseher und Tablet, steigt in vielen Familien rapide.

Schulkinder und ihre Eltern sind zudem belastet durch die Notwendigkeit des Home-Schoolings. Für Kinder ist dies nicht nur eine völlig neue Form von Unterricht. In der Regel bedeutet das darüber hinaus eine deutliche Verschlechterung ihrer Lernsituation. Zudem sind manche Eltern überfordert, z. B. durch fehlende Sprachkenntnisse oder durch die Komplexität des Stoffs (höhere Jahrgänge) und fallen als Lehrer-Ersatz aus. Entlastung von Familien hat zu geringe Priorität in der Politik zur Corona-Krise. Der Landesfamilienrat BW bedauert ausdrücklich, dass die Belastungen, unter denen Familien derzeit leben müssen, von großen Teilen der Politik weitgehend übersehen oder nicht ernst genommen wurden. Die Erwartung, im Home-Office parallel kleine Kinder zu betreuen und/oder etwas ältere bei schulischen Aufgaben zu unterstützen, entwertet alle drei Tätigkeiten gleichzeitig. Was ist von den politischen Beteuerungen vergangener Jahre zu halten, Kinder brauchen außer Eltern auch die Betreuung und Bildung durch fachlich gut ausgebildete Kräfte, wenn es nun anscheinend für Monate auch ohne dieses Bildungsangebot gehen soll? Für viele Familien ist der weitgehende Wegfall von unterstützenden Einrichtungen und Beratungsmöglichkeiten ein zusätzliches Alltagserschwernis. Eine sozialpädagogische Familienhilfe lässt sich beispielsweise nicht so gut telefonisch oder via Online-Angebot ersetzen. Das gilt auch für Angebote der Familienbildung, die auf Austausch und Begegnung setzen. Am schlimmsten ist, wenn mangels direktem Kontakt mit Kindern niemand mehr bemerkt, ob Kinder familiärer Gewalt ausgesetzt sind. Die bisherige Begrenzung des Lohnfortzahlungsanspruchs im Infektionsschutzgesetz ist ein Paradebeispiel für den geringen Stellenwert, den Familien in Deutschland mitunter haben. Während Wirtschaftshilfen nahezu unbegrenzt versprochen werden - auch unter Preisgabe der sogenannten Schwarzen Null -, werden Familien mit den sozialen und finanziellen Folgen der Krise weitgehend allein gelassen. Das findet sich spiegelbildlich in der Politik der Länder wieder, in der die Öffnung von Einkaufszentren schon längst umgesetzt wird, während man Eltern von Kita-und Grundschulkindern nicht einmal perspektivisch sagen kann, wann ihre Kinder wieder in Kita und Schule betreut werden können. Der Landesfamilienrat BW unterstützt die Prämisse, dass Einschränkungen des öffentlichen Lebens absolut notwendig waren und vermutlich weiterhin sind, um die Corona-Pandemie in den Griff zu bekommen. Sie befürchtet aber, dass mit Lockerungen an der falschen Stelle und der daraufhin erneuten Beschleunigung des Infektionsgeschehens die problematische Situation für Kinder und Familien auf unbestimmte Zeit hinaus verlängert werden könnte. Es verwundert, dass Öffnungen bei Baumärkten oder Profifußball eine höhere Priorität eingeräumt bekommen als die Bildung und Betreuung kleiner Kinder. Der Landesfamilienrat fordert die Politik dazu auf, stärker als bisher die Interessen von Familien bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen und sich aktiv um Abhilfe bei den spezifischen, Corona-bedingten Belastungen von Familien zu bemühen.

 

Konkret schlägt der Landesfamilienrat BW vor:

1. Digitaler Unterricht muss mit einer persönlichen Ansprache von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler verknüpft werden

Viele Schulkinder werden zwar vor den Sommerferien zumindest für kurze Zeit die Schule wieder besuchen. Jedoch werden sie  frühestens im Herbst wieder regulär die Schule besuchen können. Ihnen und gerade den Grundschulkindern fehlt aber der tägliche Kontakt zu Klassenkamerad/innen und Lehrer/innen. Daher müssen Kultusministerium und die Schulämter alles dafür tun, um eine regelmäßige „virtuelle oder telefonische Kontaktaufnahme“, mindestens einmal pro Woche durch den/die Klassenlehrer/in, als verbindlichen Standard zu etablieren. Soweit sie dies nicht bereits tun, sollten v. a. Schulen ihre Lehrkräfte dazu auffordern, mindestens einmal wöchentlich den persönlichen Kontakt mit ihren Schülerinnen und Schülern zu suchen. Ab der fünften Klasse ist dies durch Videokonferenzen oder aber durch das Telefon möglich. Bei Grundschulkindern ist diese Interaktion zwar schwieriger, aber die Lehrperson kann zumindest regelmäßig zur Klasse sprechen und andere kreative Wege der persönlichen Kommunikation beschreiten. Lehrerinnen und Lehrer sind nicht nur Vermittler von Lehrstoff, sie bemerken aufgrund des persönlichen Kontaktes manchmal auch besonders gut, wenn es einem Kind nicht gut geht. Die zwischenmenschliche Unterstützung fällt bei der derzeitigen Form des Home-Schoolings oft weg, ist aber in dieser für Kinder schwierigen Phase der Isolation nötiger denn je. Zudem fehlt für den digitalen Unterricht vielfach die Technik. In vielen, insbesondere in den ohnehin benachteiligten, Familien fehlen Computer zur Nutzung digitaler Beschulung. Familien, die nicht über ausreichende Mittel zur Anschaffung eines Laptops o.Ä. verfügen, sollten entsprechende Geräte kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Der Bund ist gehalten, sich in einer solchen Ausnahmesituation gemäß Artikel 104c GG an den Kosten zu beteiligen. Da einige Videokonferenzsysteme aus Datenschutzerwägungen in Schulen nicht zulässig sind, sollten die Bundesländer sich für sichere Programme entscheiden und falls kostenpflichtig entsprechende Lizenzen für die Schulen bereithalten und dies an Schulämter und Schulen kommunizieren.

2. Tageweise Betreuung für Kita-Kinder sukzessive wieder einführen

Auch für jüngere Kinder ist der Kontakt zu Gleichaltrigen enorm wichtig. Die Überlegungen zur Ausweitung der Kitabetreuung sollten diesen Aspekt stärker berücksichtigen. Der Landesfamilienrat sieht, dass die Wiederaufnahme des normalen Kita-Alltags angesichts der Unsicherheit, welche Rolle Kinder bei der Verbreitung des Coronavirus spielen, noch nicht wieder möglich ist. Regionale Unterschiede des Infektionsgeschehens müssen berücksichtigt werden. Gerade in Regionen mit geringeren Infektionszahlen könnte dieser Vorteil für Kinder und Eltern stärker genutzt werden. Das Land, Kommunen und freie Träger sollten an Lösungen arbeiten, die Kita-Kindern auch jenseits der Notbetreuung ein zeitweises Zusammenkommen in festen Kleingruppen ermöglicht. Die Zulassung privater Betreuungshilfen für bis zu drei Kinder z.B. im Land Berlin (§ 11 Absatz 4 Satz 2 der Vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 21. April 2020) zeigt eine solche Möglichkeit, die allerdings auf die private Organisation durch Eltern setzt. Jedoch ist nicht allen Eltern eine solche Möglichkeit offen. Daher sollten auch Kita-Träger tageweise Angebote für Kinder, die nicht die Notbetreuung besuchen können, vorsehen. Um eine Verbreitung des Virus nicht unnötig zu befördern, sollten diese Kleingruppen dauerhaft fest zusammengesetzt sein und sich auf infektionsärmere Aktivitäten insbesondere an der frischen Luft beschränken.

3. Corona-Familienarbeitszeit für Mütter und Väter von Kindern unter 12 Jahren

Die Betreuung der Kinder macht vielen Eltern eine berufliche Tätigkeit im bisherigen Umfang unmöglich. Das gilt auch für eine Tätigkeit im Home-Office. Einige Arbeitgeber nehmen darauf Rücksicht und bieten ihren Angestellten während der Pandemie Vertrauensarbeitszeit oder eine zeitweise Freistellung von der Arbeit an. Nicht alle Arbeitgeber sind allerdings so familienfreundlich. Daher brauchen Eltern eine rechtliche Möglichkeit, Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung vereinbaren zu können, ohne dabei um ihren Job fürchten zu müssen oder an ihre physischen und psychischen Grenzen zu kommen. Der Landesfamilienrat unterstützt den Vorschlag der eaf-Bund, eine Corona-Familienarbeitszeit einzuführen: Bis zur Wiederaufnahme des regulären Schul- und Kitabetriebs erhalten Eltern von Kindern im Alter unter 12 Jahren einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, über den Umfang der Reduzierung können sie selbst entscheiden. Allerdings sollte nicht eine/r der beiden ihre bzw. seine Erwerbsarbeitszeit auf Null reduzieren. Die Regelung soll Eltern einerseits Freiräume schaffen, andererseits soll vermieden werden, dass die Arbeitszeitreduzierung einseitig zulasten der Mütter geht. Gleichzeitig erhalten Eltern bei Inanspruchnahme – analog zur Elternzeit – Kündigungsschutz. So könnten Eltern eine an ihre jeweilige familiäre Situation angepasste und rechtlich abgesicherte Lösung finden. Der durch die Reduzierung entfallende Teil des Arbeitslohns wird durch einen Corona-Familienzuschuss des Bundes bis zu einem Maximalbetrag ersetzt, natürlich unter Einbezug anderer Hilfen wie z. B. Kurzarbeitergeld. Dieser Familienzuschuss soll insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen die Reduzierung des Arbeitsentgeltes weitgehend kompensieren. Zudem sollte der Staat insbesondere bei nicht-systemrelevanten Berufen Anreize setzen, dass die Reduzierung der Arbeitszeit zwischen beiden Elternteilen partnerschaftlich erfolgt.

4. Wirtschaftlich benachteiligte Familien durch BuT-Aufschlag unterstützen

Leistungen, die sonst im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) für Kinder erbracht werden, fallen jetzt größtenteils weg: dies gilt für das kostenfreie Mittagessen ebenso wie für bestimmte Freizeitangebote. Kinder aus ärmeren Familien leiden zudem aufgrund der oft beengten Wohnverhältnisse besonders unter der momentanen Situation. Neben einer besseren Möglichkeit zum digitalen Lernen oder zu zeitweisen Aktivitäten mit Gleichaltrigen (s.o.) sollte den betroffenen Familien auch mehr finanzielle „Luft zum Atmen“ gegeben werden, um den vermehrten Bedarf an Lebensmitteln und Freizeitbeschäftigungen für zuhause zu organisieren. Daher schlägt die der Landesfamilienrat BW vor, die Zahlungen an BuT-anspruchsberechtigte Familien für die Zeit der Pandemie pauschaliert und automatisch um einen festen Betrag zu erhöhen, der diese zusätzlichen Ausgaben kompensiert.

Rosemarie Daumüller
Geschäftsführerin

 

 
Landesfamilienrat Baden-Württemberg
Gymnasiumstraße 43
70174 Stuttgart 
Telefon: (0711) 62 59 30
Telefax: (0711) 699 47 995
www.landesfamilienrat.de

 

 

Bild entfernt.

Ansprechperson

Schlagworte zum Thema

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken