Bundesweite Umverteilung von UMA erneut verlängert

Fachinformation - geschrieben am 15.07.2024 - 13:53

Die bundesweite Verteilung von UMA war aufgrund einer Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration (MSGI) bis zur Kalenderwoche 28/2024, (12.07.2024) befristet.

Das MSGI hat am 15.07.2024 gegenüber dem KVJS die Weisung erteilt, bis einschließlich KW 50/2024 (bis 15.12.2024), die bundesweite Verteilung durchzuführen. Zur Anmeldung sind erneut diejenigen Jugendämter berechtigt, die zum jeweiligen Anmeldetag eine Bestandsquote von mindestens 95 Prozent oder mehr aufweisen.

Weitere Informationen finden sich im Rundschreiben in der Anlage der Fachinformation. 

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