Informieren Sie andere interessierte Kollegen, Freunde, Bekannte über diese Seite. Hierzu können Sie die Seite einfach per WhatsApp, Facebook, Twitter oder per E-Mail teilen!
Das Bundessozialgericht hat entschieden: Jobcenter müssen für Empfängerinnen und Empfänger von ALG II Leistungen eine Privathaftpflicht bezahlen, wenn diese im Mietvertrag gefordert wird.
Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts finden Sie hier: