Bundesrat stimmt Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu

Fachinformation - geschrieben am 07.05.2021 - 15:13

Am 07.05. stimmte der Bundestag dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz zu. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Nun muss es noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Dann kann das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Die notwendig geforderte SGB VIII Reform ist nach einer langen Vorlaufzeit in wesentlichen Punkten gelungen. Beispielhaft sind zu benennen:

  • Der Weg für eine Bündelung aller junger Menschen mit und ohne Behinderung in der Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe ist neben dem inklusiven Leitgedanken gesetzlich verankert. Die Umsetzung ist in drei Schritten bis 01.01.2028 vorgesehen.
  • Der Kinderschutz wird gestärkt und die Kontrolle sowie Aufsicht im stationären Bereich werden strenger geregelt.
  • Notwendige Weiterentwicklungen wie eine unabhängige und weisungsungebundene Ombudschaft, der Ausbau von Beratungsmöglichkeiten für junge Menschen und die Stärkung von selbstorganisierten Zusammenschlüssen zur Selbstvertretung sind beispielhaft zu nennen.
  • Die Situation von Pflegekindern wird gestärkt und Beratungsansprüche für alle Pflegeeltern verankert.
  • Die Kostenbeteiligung junger Menschen wird auf 25% gesenkt.
  • Niederschwellige Hilfen sollen gestärkt und unbürokratisch zugänglich sein. Die wesentlichen Regelungen finden sich in § 20 SGB VIII. 
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