Die BGW hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktualisiert.
Der Arbeitsschutzstandard ist an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst. Hervorgehoben werden von der BGW folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
- Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Die Aktualisierungen sind mit dem aktuellen Stand (04.04.2022) gekennzeichnet.
Ansprechperson
test Michael Tränkle
Michael Tränkle
Leitung Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion
Referat Frühförderung, Soziale Teilhabe
Büro: 0711 2155-228
test Heike Händel
Heike Händel
Soziale Rehabilitation, Teilhabe und Inklusion
Referat Teilhabe am Arbeitsleben
Büro: 0711 2155-139