Die BGW hat den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktualisiert.
Der Arbeitsschutzstandard ist an die neuen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben angepasst. Hervorgehoben werden von der BGW folgende Punkte:
- Basismaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sowie des erforderlichen Hygienekonzepts.
- Aufklärung und Information der Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen sowie Unterstützung von Impfaktionen im Betrieb: Zudem ist es den Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
- Wegfall der Regelungen nach §28b IfSG (3G-Regelung, Homeoffice-Pflicht).
- Die ergänzenden Regelungen zum Atemschutz entfallen.
Die Aktualisierungen sind mit dem aktuellen Stand (04.04.2022) gekennzeichnet.
Ansprechperson
Michael Tränkle

Michael
Tränkle
Menschen mit Behinderung - Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Frühförderung/ Kinder u. Jugendliche mit Behinderung
01578-1283839