Das Thema interne und externe Beschwerde hat im Rahmen der SGB VIII Reform eine Stärkung erfahren. So müssen jungen Menschen in teil- und vollstationären Jugendhilfeeinrichtungen die Möglichkeiten sowohl einer internen als auch externen Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten haben. Die gesetzliche Regelung findet sich in § 45 Abs. 2. Nr. 4 SGB VIII. Die externe Beschwerdestelle muss nicht vom Träger selbst vorgehalten werden, aber es muss Transparenz und die Möglichkeit der Kontaktaufnahme mit einer externen Beschwerdestelle bestehen. Hier wird in der Regel auf die Ombudsstelle Baden-Württemberg verwiesen.
Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist zudem die Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten und die Information darüber gleichfalls für Pflegekinder in § 37b Abs. 2 SGB VIII verankert worden. Die Verantwortung liegt hier beim Jugendamt.
Die IG Vollzeitpflege im Referat Jugend hat hinsichtlich der Information und Transparenz zum Thema Beschwerdemöglichkeiten Vorlagen für Kinder und Jugendlichen entwickelt, um Pflegekinder zu stärken. Diese sollen dazu dienen, dass die jungen Menschen die notwendigen Ansprechpersonen kennen und zu diese eigenständig Kontakt aufnehmen können (Vorlage "Adressbuch"). Zudem gibt es eine kleine Karte, in der die Vertrauensperson eingetragen wird (in den Vorlagen "Visitenkarte" benannt). Diese kann im Geldbeutel mitgenommen werden und somit auch außerhalb der Pflegefamilie bzw. Einrichtung genutzt werden. Die Vertrauensperson bestimmt der junge Mensch selbst. Wichtig ist, aber, sofern die Person außerhalb des Trägers ist, diese über ihre Rolle informiert ist und wie diese ggf. vorgehen kann.
Die Vorlage dient dazu mit dem jungen Menschen gemeinsam alle wichtigen Ansprechpersonen, die für mögliche Beschwerden oder Anliegen zur Verfügung stehen, zusammenzutragen. Beide ausgefüllten Vorlagen sollten regelmäßig mit dem jungen Menschen auf Aktualität geprüft werden.
Genutzt werden können die Vorlagen auch von allen Trägern ambulanten, teil- und vollstationären Kinder- und Jugendhilfe.
Die Vorlagen finden Sie hierzu in den Anlagen der Fachinformation. Es gibt Vorlagen, die Sie in Druck geben oder selbst ausdrucken können. Bei beiden Möglichkeiten können Sie in der Vorlage "Adressbuch" Ihr Logo einfügen.