Bei uns haben Kinder Recht(e)! - Kita PASODI hat eine Kinderrechteverfassung

Fachinformation - geschrieben am 24.11.2024 - 12:56
Kita Pasodi - Bei uns haben Kinder Rechte

Es war ein Meilenstein: Am 20. November 1989 – vor 35 Jahren – unterschrieben die Mitgliedstaaten der Vereinigten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention

Die Kita Pasodi in Stuttgart- Vaihingen nahm das zum Anlass, um ihre neue Verfassung offiziell in Kraft zu setzen. In ihr ist festgelegt, was die Kinder selbst entscheiden dürfen, wie Entscheidungen zustandekommen und welche Grenzen es gibt.

"Wir Erwachsenen müssen lernen, dass wir nicht zu viel bestimmen"

Dabei sind die Spielräume weit gefasst. Die Mädchen und Jungen dürfen darüber bestimmen, ob, was und wie viel sie essen. 

Die einzige in der Verfassung festgeschriebene Ausnahme ist die Menge an Zucker und Zimt. Sie dürfen sich selbst aussuchen, welche Kleidung sie drinnen tragen, wobei sie aber mindestens eine Windel oder eine Unterhose anziehen müssen. 

Sogar die Entscheidung, ob die Zähne geputzt werden oder nicht, liegt beim Kind

Auch ob und wie lange sie schlafen möchten, entscheiden sie selbst. Die Mitarbeitenden können aber unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kindes darüber befinden, ob jemand ruhen muss. Sogar die Entscheidung, ob die Zähne geputzt werden oder nicht, liegt beim Kind.

Vieles sei ohnehin schon gängige Praxis, sagt die Einrichtungsleiterin Monika Lang. Neu sei aber zum Beispiel die Ausgestaltung der Kinderkonferenz, die einmal pro Woche stattfindet. 

„Da müssen wir Erwachsenen lernen, dass wir nicht zu viel bestimmen, dass wir einen Konflikt auch mal aushalten und ihn von den Kindern aushandeln lassen“, sagt Monika Lang. 

Kinder sollen künftig einen eigenen kleinen Etat bekommen

In der Verfassung festgeschrieben ist, dass alle Mädchen und Jungen stimmberechtigt sind, Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, aber nie gegen die Stimmen aller pädagogischen Mitarbeitenden. 

Zudem sollen die Kinder künftig einen eigenen kleinen Etat bekommen. Sie können also demokratisch entscheiden, ob dieses Geld beispielsweise in Bausteine oder aber in einen Ausflug investiert wird.

Kinder müssten Demokratie erleben, um sie zu verstehen und später schützen zu können

Für Frank Ulrich ist es wichtig, dass Mädchen und Jungen schon im Kindergarten lernen, was Demokratie ist. „Dabei müssen alle mitgenommen werden. Die Gemeinschaft zählt, die Mehrheit entscheidet. Man bekommt also nicht immer Recht“, erklärte der Pasodi-Geschäftsführer den Kindern bei einem kleinen Festakt und ergänzte: „Wichtig ist auch, seine Stimme zu erheben, wenn etwas nicht in Ordnung ist.“ 

Andrea Gerth, Referentin beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, betonte: „Politische Bildung beginnt schon in der Kita.“ Kinder müssten Demokratie erleben, um sie zu verstehen und später schützen zu können.

Alle Erzieherinnen und Erzieher unterzeichnen neue Verfassung

Das Team der Kita Pasodi hatte bereits 2019 damit begonnen, ein eigenes Konzept zum Schutz der Kinderrechte zu erarbeiten, war dann aber durch Corona ausgebremst worden. Am Mittwoch nun unterzeichneten alle Erzieherinnen und Erzieher die neue Verfassung. „Das ist schon ein Unterschied zu meiner Kindergartenzeit“, sagt Anna Müller. 

Die Kinder hätten das Recht, nein zu sagen. Sie würden lernen, für sich und ihre Rechte einzustehen, und könnten so selbstbewusster werden. Wobei die Erzieherinnen und Erzieher in manchen Fällen ein Veto zum Wohle der Kinder einlegen könnten. „Ein gutes Konzept“, findet die Mutter und Elternbeirätin.

Quelle: Stuttgarter Zeitung, Artikel von Alexandra Kratz: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kinderrechte-in-der-kita-pasodi-in-stuttgart-hier-entscheiden-die-kinder-selbst-ob-sie-sich-die-zaehne-putzen.ab72dcd9-fd1b-4bc9-be9a-631f9126c401.html

 

Die UN-Kinderrechtskonvention

Die UN-Kinderrechtskonvention hat die größte internationale Zustimmung von allen Menschenrechtsabkommen: Sie wurde laut dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung von 196 Staaten ratifiziert. 173 Staaten haben das erste Zusatzprotokoll, 178 Staaten das zweite und 52 Staaten das dritte Zusatzprotokoll ratifiziert (Stand: September 2024). Die drei Fakultativprotokolle gelten gleichrangig und sind verpflichtend: 1. Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten, 2. Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie und 3. Individualbeschwerdeverfahren.

Deutschland hat die Konvention und alle drei Zusatzprotokolle ratifiziert.

Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (best interests, Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Laut Deutschem Kinderhilfswerk bilden diese Rechte die Grundlage für die Umsetzung aller anderen Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention.

Der Paritätische Gesamtverband ist Mitglied in der National Coalition Deutschland, dem Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Hier haben sich mehr als 100 bundesweit tätige Organisationen und Initiativen aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen zusammengeschlossen mit dem Ziel, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland bekannter zu machen und ihre Umsetzung in Deutschland voranzubringen.

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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