BAGFW zum RefE einer 5. VO zur Änderung der Coronavirus-ImpfVO

Fachinformation - geschrieben am 11.05.2022 - 10:58

Stellungnahme zum RefE einer Fünften Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

Die im Referentenentwurf avisierten Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (31. Mai 2022) bis zum 25. November 2022,
  • die Erweiterung des Anspruchs auf COVID-19-Schutzimpfung um die Möglichkeit der Durchführung weiterer Schutzimpfungen für Geflüchtete durch die von den zuständigen Stellen der Länder betriebenen Impfzentren oder mobilen Impfteams (Anspruch auf Schutzimpfung in niedergelassenen Praxen auf Grundlage der §§ 4 AsylbLG und 20i SGB V bleibt davon unberührt) sowie
  • die Aufnahme zahnärztlicher Praxen in den Kreis der eigenständigen Leistungserbringer gem. § 3 CoronaImpfV.

Diese Regelungen werden in der Stellungnahme ausdrücklich begrüßt. Hingewiesen wird, zum wiederholten Mal, jedoch auf die Notwendigkeit einer expliziten Klarstellung des Rechtsanspruchs von Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität als Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz direkt im Verordnungstext. Nach wie vor besteht in der Praxis diesbezüglich Unsicherheit bzw. Unkenntnis, gleichwohl der Anspruch rechtlich zweifelsfrei besteht und bereits seitens des Bundesgesundheitsministeriums in Form einer Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag bestätigt wurde.

(Quelle: Fachinformation des Gesamtverbandes vom 6. Mai 2022, Luca Torzilli, Referent für Gesundheit, Prävention, Rehabilitation und Bevölkerungsschutz).

 

Ansprechperson
BAGFW Stellungnahme ImpfVO
5. Änderung CoronaImpfVO

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