BAGFW-Stellungnahme z.Entwurf der „2. Verordnung zur Änderung der Coronav

Fachinformation - geschrieben am 25.03.2022 - 13:06

Fristgerecht innerhalb einer vorgegebenen Frist von 1,5 Tagen haben die Verbände der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur „Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung an das BMG übersandt, in der die BAGFW die geplanten Änderungen grundsätzlich begrüßt.

Nach den geplanten Neuregelungen können erbrachte Tests und entstandene Kosten bis zum 31.05.2022 vergütet und abgerechnet werden. Die Verlängerung nur bis zum 31. Mai 2022 wird damit begründet, dass ein saisonaler Effekt in der warmen Jahreszeit mit einem Rückgang der Infektionen mit COVID-19 erwartet wird. Selbst wenn sich diese Erwartung erfüllt, bleibt aber eine möglichst niedrigschwellige Möglichkeit sich testen zu lassen notwendig. Von daher ist aus Sicht der BAGFW rechtzeitig vor dem 31. Mai 2022 zu prüfen, ob evtl. eine weitere Verlängerung der TestV notwendig ist.

Die BAGFW weist in ihrer Stellungnahme außerdem darauf hin, dass beim Schutz von vulnerablen Personengruppen, die in Einrichtungen und Diensten nach § 23 Absatz 3 Satz 1 und § 36 Absatz 3 IfSG betreut und versorgt werden, jetzt schon klar ist, dass Testen auch über diesen Zeitraum hinaus erforderlich ist. Beispielhaft seien hier nur die Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe genannt. Die Länder können gemäß § 28a Absatz 7 IfSG von ihrer Möglichkeit Gebrauch machen, Testungen in den Einrichtungen und Diensten bis längstens 23. September 2022 verpflichtend zu machen.

Die Verbände der BAGFW fordern daher, dass die Test- und Testpersonalkosten in den Einrichtungen und Diensten in dem Maße und solange refinanziert werden, wie die Länder von dieser Verordnungsmöglichkeit Gebrauch machen. Aus Sicht der BAGFW muss ausgeschlossen werden, dass die Testkosten auf die Einrichtungen umgelegt und z.B. über Pflegesätze und Punktwerte refinanziert werden und letztendlich die Pflegebedürftigen mit ihren Eigenanteilen hierfür zahlen müssen.

Die Stellungnahme der BAGFW ebenso wie der Verordnungsentwurf der TestV ist der Fachinfo beigefügt.

Dokumente zum Download

RefE_TestV.PDF (132 KB)

Microsoft Word - 2022-03-23 BAGFW Stena Änderung TestV.docx (207 KB)

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