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Baden-Württemberg passt die Corona-Verordnung zum 31. Januar 2023 an

    Das Landeskabinett hat letzte Woche beschlossen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg anzupassen. Trotz Lockerungen bei der Maskenpflicht, bleibt diese und die Testpflicht für Pflegeeinrichtungen bestehen.       Mit den am 31. Januar 2023 in Kraft tretenden Änderungen wird die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren…

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