Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI
Auf Grundlage der zwischen BMG, Leistungserbringerverbänden und GKV-Spitzenverband abgestimmten Orientierungshilfe und der FAQs zum Pflegestellenförderprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI ist eine Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen vorzunehmen.