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Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen nach § 8 Abs. 6 SGB XI

Auf Grundlage der zwischen BMG, Leistungserbringerverbänden und GKV-Spitzenverband abgestimmten Orientierungshilfe und der FAQs zum Pflegestellenförderprogramm nach § 8 Abs. 6 SGB XI ist eine Anpassung der Vergütungszuschlags-Festlegungen vorzunehmen.

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