Die leistungsbezogenen Fallpauschalen, die den Schuldnerberatungsstellen bei der freiwilligen Wahrnehmung von Tätigkeiten im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren gewährt werden, entsprechen in der Höhe den bis 31.12.2020 geltenden Vergütungssätzen der Rechtsanwälte, die Aufgaben im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren wahrnehmen. Die Vergütungssätze der Rechtsanwälte wurden durch das Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der CO-VID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021) mit Wirkung zum 1.1.2021 erhöht. Insoweit sind auch die Fallpauschalen für die Tätigkeit der Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Verbraucherinsolvenzverfahren anzupassen. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift wird aktuell überarbeitet. Wir informieren sobald die Änderungen abgeschlossen ist.
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