Am 1. Januar tritt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen

Fachinformation - geschrieben am 14.12.2021 - 14:30

am 1. Januar 2022 tritt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) in Kraft.

Anträge zur Förderung innerhalb des ersten Förderzeitraums können in der Zeit von Januar bis März gestellt werden.

Die gsub mbH berät die Antragstellenden, prüft und bescheidet die Anträge und prüft auch die Tätigkeitsnachweise im Rahmen der EUTBV. Sie hat auf ihrer Website nun aktuelle Informationen zur Antragstellung eingestellt: https://www.gsub.de/projekte/beratungen-gemaess-verordnung-zur-weiterfuehrung-der-ergaenzenden-unabhaengigen-teilhabeberatung-eutbv/

Es findet sich dort unter anderem eine Übersicht über die Stellenanteile der Regionen als auch eine Liste mit FAQ. Außerdem wird darüber informiert, dass Antragstellende sich ab Mitte Dezember für das Förderprorgamm ETB.02 registrieren können. Hinweise zum Verfahren sind der Website zu entnehmen.

 

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