Nachdem der Kommissionsbericht zu §218 nun vorliegt, stellt sich nach wie vor die Frage, ob und wann es einen entsprechenden Regelungsvorschlag zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches zumindest im Rahmen der Empfehlungen der Kommission geben wird.
Auf dem parlamentarische Frühstück am im Juni, veranstaltet von Pro Familia, Paritätischem Gesamtverband, Amnesty International und dem Center for reproductiv rights - ist deutlich geworden, dass eine Einigung in der Koalition schwierig wird. Während die Grünen- und SPD-Fraktionen den Regelungswillen noch einmal deutlich zum Ausdruck bringen, hält sich die FDP-Fraktion entschieden zurück. Erwartungsgemäß weisen sie eher auf die Regelungsnotwendigkeit von Leihmutterschaft und Eizellenspende hin.
Die SPD-Fraktion hat ihren Willen in einem Fraktionsbeschluss am 25.6.2024 noch einmal bekräftigt: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/spd-abtreibung-legalisierung-100.html
https://www.spdfraktion.de/themen/schwangerschaftsabbrueche-raus-strafgesetzbuch
Besonders erfreulich ist zusätzlich der Beschluss des Deutschen Frauenrates vom 27.6.2024. Diesen finden Sie im Downloadbereich. Von Seiten des Deutschen Fruenrats heißt es:
"Der Deutsche Frauenrat verabschiedete einen Beschluss der eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs fordert, um die Versorgung von ungewollt Schwangeren sicherzustellen und zu verbessern. Ein Schwangerschaftsabbruch soll auf Verlangen der Schwangeren mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt und damit betroffene Schwangere und Ärzt*innen entkriminalisiert werden. Ein abweichendes Votum formulierten die Arbeitsgemeinschaft katholische Frauenverbände und -gruppen und die Frauen Union der CDU Deutschlands."
Die AG der katholischen Frauenverbände spricht sich für eine Entkriminalisierung bis zur 12. Schwangerschaftswoche aber ebenso für die Pflichtberatung aus. Die Frauen Union lehnt eine Entkriminalisierung weiterhin ab.
Es wird also deutlich, dass der zivilgesellschaftsliche Druck auf die Bundesregierung nicht nachlassen darf. Daher hat sich das zivilgesellschaftliche Bündnis zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruches (initiiert von Pro Familia und dem Paritätischen Gesamtverband ) erneut zu weiteren Aktionen verständigt. Der Deutsche Frauenrat ist nun im Bündnis mit aktiv. Dazu informieren wir demnächst.