Mit Beschluss vom 23. April 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 27. April 2020, bzw. Montag, den 4. Mai 2020.
Die wesentlichen Änderungen betreffen die Maskenpflicht und die erweiterte Notfallbetreuung.
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