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Änderungen im Infektionsschutzgesetz und Bedeutung für die Jugendhilfe

Am 16.09.2022 wurde die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Dieses ist nun vom 01.10.2022 bis 07.04.2023 gültig. Die darin enthaltenen Regelungen, haben aber für die Kinder- und Jugendhilfe erste Fragen aufgeworfen, die nun erfreulicherweise im Interesse junger Menschen beantwortet sind. Hierbei handelt es sich um Regelungen in  § 28 Abs. 1 Nr. 3 IfSG und §§ 33/34 IfSG. In § 28 Abs. 1 Nr. 3 IfSG ist festgelegt, welche Einrichtungen nur von Personen betreten werden dürfen, die…

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