28.05.2020 - CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Fachinformation - geschrieben am 29.05.2020 - 10:57

"Als Anlage beigefügt finden Sie die Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie Unterstützungsangeboten im Vor- und Umfeld von Pflege (Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen – CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen). Die Verordnung wurde am 28.  Mai 2020 notverkündet und tritt am 2. Juni 2020 in Kraft.
 
Es ergeben sich KEINE INHALTLICHEN ÄNDERUNGEN im Vergleich zum Status quo. Mit der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen werden lediglich die bisher in der

 

 

  • CoronaVO
  • CoronaVO Besuchsregelungen
  • CoronaVO Tages- und Nachtpflege sowie Unterstützungsangebote (gültig ab 29.05.2020)

enthaltenen Regelungen in einer einheitlichen Verordnung des Sozialministeriums zusammengeführt. Die Hauptverordnung wird ab dem 2. Juni 2020 lediglich noch eine Ermächtigungsgrundlage für eine eigenständige Verordnung des Sozialministeriums enthalten. Alle inhaltlichen Regelungen mit Blick auf die von der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen umfassten Einrichtungen und Angebote werden künftig nur noch in der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen geregelt.

Für die Arbeit der in der CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen genannten Einrichtungen und Angebote ist ab dem 2. Juni 2020 nur noch die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen maßgeblich. Durch die Zusammenführung der Regelungen in einer Verordnung des Sozialministeriums wird der bislang für den Rechtsanwender unübersichtliche Reigen an Verordnungen durch eine kompakte Regelung abgelöst, die in der alleinigen Ressortzuständigkeit des Sozialministeriums liegt."

(Quelle: E-Mail des Sozialministeriums vom 29.05.2020)

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