25.03.2020 - Sonderregelung der AOK-Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation für die häusliche Krankenpflege

Fachinformation - geschrieben am 25.03.2020 - 13:59

Die AOK Baden-Württemberg hat folgende Maßnahme getroffen (die AOK-Bezirksdirektionen sind hierüber informiert)

Sonderregelung der AOK-Baden-Württemberg aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation für die häusliche Krankenpflege:

Für Verordnungen akzeptiert die AOK Baden-Württemberg zunächst bis 31.05.2020 eine rückwirkende Ausstellung der HKP-Verordnung um 14 Kalendertage. Die Regelungen der vorläufigen Kostenübernahme sind zudem gewährleistet, wenn die Verordnung dem zehnten der Ausstellung folgenden Arbeitstag der AOK Baden-Württemberg vorliegt. Die anderen Regelungen der HKP-Richtlinie bleiben davon unberührt und finden unverändert Anwendung.

 

Dies gibt den Vertragsärzten, den Leistungserbringern und vor allem den Versicherten die Sicherheit, dass die Versorgung von häuslicher Krankenpflege weiterhin uneingeschränkt gesichert ist.

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken