24.03.2020 - Schutzausrüstung von Bund und Ländern für Einrichtungen und Dienste der Sozialwirtschaft

Fachinformation - geschrieben am 24.03.2020 - 16:35

Die Verbände der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg melden seit Tagen mit zunehmender Dringlichkeit den Engpass bei den Schutzausrüstungen an die zuständigen Stellen. Leider haben wir derzeit nur wenige belastbare Informationen. Dennoch erhalten Sie im Folgenden als Zwischenstand einige Informationen die wir aber auch unter Vorbehalt weitergeben:

 

 

 

 

  • Wir hören, dass in Baden-Württemberg bisher noch keine Lieferungen mit Schutzkleidung eingetroffen sind.
  • Nach Eintreffen der Waren auf Landesebene soll ein Logistikunternehmen die Verteilung der Ausrüstungen auf die Land- und Stadtkreise übernehmen.
  • Die kommunalen Gebietskörperschaften wurden seitens des Ministeriums für Soziales und Integration aufgefordert, die Lieferungen dann vor Ort nach Dringlichkeit zu verteilen.  
  • Vor Ort sollen die „Krisenverwaltungsstäbe“ (die es in den Landkreisen gibt) die Zuteilung und Verteilung an die Einrichtungen und Dienste übernehmen.
  • Einzelne Stadt- und Landkreise haben wohl auch schon Bedarfsabfragen gestartet.
  • Wenn bei Ihnen im Landkreis noch keine Abfrage stattfindet, empfehlen wir Ihnen  - auch ohne Aufforderung - Ihre Bedarfe umgehend an die zuständigen Stellen (Krisenverwaltungsstab) beim Landkreis (nicht beim Gesundheitsamt) zu melden. Falls dies vor Ort in Ihrem Landkreis gemeinsam mit anderen Leistungserbringern möglich ist (z.B. über die Kreisligen) empfehlen wir dies zu tun.
  • Bitte differenzieren Sie bei Ihren Meldungen zwischen Ihren einzelnen voll-, teilstationären sowie ambulanten Einrichtungen und Diensten. Falls Sie landkreisübergreifend tätig sind, ist auch dies zu beachten.
  • Des Weiteren empfehlen wir Ihnen die Bedarfe getrennt anzugeben nach:

o   Handdesinfektionsmitteln

o   Flächendesinfektionsmitteln

o   Mund- und Nasenschutz

o   Gesichtsmasken FFP2

o   Gesichtsmasken FFP3

o   Schutzkitteln

  • Wenn Sie in Ihren Einrichtungen und Diensten bereits infizierte Bewohner*innen, Klienten*innen oder Patient*innen versorgen, melden Sie dies bitte konkret mit Anzahl. Dies sollte in der Priorisierung der Lieferungen berücksichtigt werden.

Wir arbeiten auf Landesebene weiterhin mit Hochdruck daran, eine zeitnahe und angemessene Verteilung der Ausrüstungen zu erreichen. Sobald wir neue und belastbare Informationen erhalten informieren wir Sie unverzüglich.

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