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23.06.2020 - Ergänzung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege

Das Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hat mit Schreiben vom 22.06.2020 die Ergänzung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die ambulante, teilstationäre und vollstationäre Pflege nach § 114a Abs. 7 SGB XI um Regelungen zur Anlassprüfung während der Corona-Pandemie mit Maßgaben genehmigt

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