Die Änderungen umfassen insbesondere:
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Maskenpflicht
Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen
- im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
- in Läden und Einkaufszentreneine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
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Erweiterte Notbetreuung
Weil das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, weiten wir die Notbetreuung in Baden-Württemberg aus.
Die erweiterte Notbetreuung ab dem 27. April 2020 gibt es für Schülerinnen und Schüler
- an Grundschulen,
- in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren,
- Grundschulförderklassen,
- Schulkindergärten,
- in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
- sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen.