23.04.2020 - Aktuelle Corona-Verordnung ab 27.04.2020

Fachinformation - geschrieben am 27.04.2020 - 14:11

Die Änderungen umfassen insbesondere:

  • Maskenpflicht

    Personen nach ihrem sechsten Geburtstag müssen

    - im öffentlichen Personennahverkehr, also zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen
    - in Läden und Einkaufszentren

    eine Alltagsmaske oder andere Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

     

  • Erweiterte Notbetreuung

    Weil das wirtschaftliche Leben in den nächsten Tagen langsam wieder hochfährt, weiten wir die Notbetreuung in Baden-Württemberg aus.

    Die erweiterte Notbetreuung ab dem 27. April 2020 gibt es für Schülerinnen und Schüler

    • an Grundschulen,
    • in Grundschulstufen an Sonderpädagogischen Bil­dungs- und Beratungszentren,
    • Grundschulförderklassen,
    • Schulkindergärten,
    • in den Klassenstufen 5 bis 7 an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen,
    • sowie für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, soweit sie noch nicht wieder am Betrieb der Einrichtung oder der Tagespflegestelle teilnehmen.
Ansprechperson

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