23.03.2020 - Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Fachinformation - geschrieben am 23.03.2020 - 08:53

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. März 2020.

Corona-Verordnung der Landesregierung

Die Zweite Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung wird hiermit durch öffentliche Bekanntmachung des Staatsministeriums notverkündet gemäß § 4 Satz 1 des Verkündungsgesetzes. Sie gilt damit gemäß Artikel 2 dieser Verordnung ab Montag, den 23. März 2020.

 

Die Änderungen betreffen im Wesentlichen den § 3 - Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen.

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