20.04.2020 - G-BA: Krankschreibungen

Fachinformation - geschrieben am 20.04.2020 - 08:07

Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen

Nach einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen. Die Fortschreibung dieser Ausnahmeregelung gilt bis auf Weiteres nun bis zum 4. Mai 2020. Rechtzeitig vor Auslaufen der Ausnahmeregelung am 4. Mai 2020 wird der G-BA über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden.

Der aktuellen Entscheidung des G-BA ging zunächst eine von vielen Seiten scharf kritisierte Entscheidung des G-BA voraus, nach welcher die Möglichkeit der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit per Telefonkontakt mit dem Arzt nicht weiter verlängert werden sollte. Die Kritik und der politische Druck hinsichtlich dieses Beschlusses waren sehr hoch. Neben der Patientenvertretung im G-BA und der Bundesärztekammer hat sich auch die Bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) dafür eingesetzt, dass die bisherige Regelung zur telefonischen Befunderhebung weiterhin gilt.

Diese Entscheidung hat der G-BA nun mit dem aktuellen Beschluss wieder aufgehoben.

 

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