20.03.2020 - Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Fachinformation - geschrieben am 20.03.2020 - 09:05

Die Landesregierung hat per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft gesetzt. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.

  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Diese Regelung wird streng kontrolliert, durchgesetzt und sanktioniert. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.

  3. Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz zum Arbeitsplatz, zum Wohnort zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.

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