20.03.2020 - Anforderung an die Erbringung von häuslicher Krankenpflege im Zusammenhang mit COVID- 19

Fachinformation - geschrieben am 20.03.2020 - 17:23

Rundschreiben RS 2020/184 des GKV- Spitzenverbandes vom 20.03.2020

Rundschreiben (HKP): Im Zusammenhang mit COVID-19 hat der GKV-Spitzenverband ein Rundschreiben zu den Anforderungen an die Leistungserbringung von häuslicher Krankenpflege im Zusammenhang mit COVID-19 zu den Themen: Versorgung; Verträge; Häusliche Krankenpflege am heutigen Tage versandt.  

In diesem Rundschreiben empfiehlt der GKV-SV, von den vertraglich vereinbarten Regelungen nach § 132 Abs. 4 SGB V im Hinblick auf Qualifikationsanforderungen, Personalmindestvorhaltung sowie Personalschlüssel im Rahmen der außerklinischen ambulanten Intensivpflege in organisierten Wohneinheiten bis zum 30.04.2020 abzuweichen für den Fall, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie mit dem Virus SARS-CoV-2 die Einhaltung der vorgenannten vertraglich vereinbarten Regelungen durch den Pflegedienst vorübergehend nicht sichergestellt werden kann.

Außerdem weist der GKV-SV darauf hin, dass die Empfehlungen für das Aussetzen der Qualitätsprüfungen nach § 114ff. SGB XI auch für die Qualitätsprüfungen der reinen HKP-Dienste nach § 275 b SGB V gilt. Wir weisen zudem darauf hin, dass weitergehend Änderungen bezüglich einiger Regelungen der HKP-Richtlinie derzeit im G-BA beraten werden.

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