19.03.2020 - Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes - Leistungen in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege nach § 41 SGB XI

Fachinformation - geschrieben am 20.03.2020 - 12:35

Folgendes Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes hat uns erreicht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

infolge der Coronavirus-Pandemie (SARS-CoV-2) kann es zu Leistungseinschränkungen oder (angeordneten) temporären Schließungen von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen kommen. Zur Sicherung der pflegerischen Versorgung und ihrer Infrastruktur empfiehlt der GKV-Spitzenverband den Pflegekassen, die vereinbarten Pflegesätze nach § 85 SGB XI den teilstationären Einrichtungen zunächst befristet bis Ende Mai 2020 in dem Umfang fortzuzahlen, der bislang zwischen der Einrichtung und der jeweiligen pflegebedürftigen Person vereinbart war.

Die teilstationären Pflegeeinrichtungen werden im Gegenzug verpflichtet, die frei werdenden personellen Ressourcen (insbesondere Pflege- und Betreuungskräfte) anderweitig in die pflegerische oder medizinische Versorgung, ggf. in Absprache mit den zuständigen Gesundheitsbehörden, einzubinden.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken