18.03.2020 - Prüfdienst der PKV führt seit Montag, 16. März 2020 bis auf Weiteres keine Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen mehr durch

Fachinformation - geschrieben am 19.03.2020 - 11:57

Der medizinische Dienst MEDICPROOF verzichtet bei der Begutachtung von Antragstellern/innen ab sofort auf jegliche Inaugenscheinnahme vor Ort. Anträge auf Pflegeleistungen und z.B. auch Höherstufungsanträge im stationären Bereich werden natürlich trotzdem weiter bearbeitet.

Um zu validen Einstufungen zu kommen, werden die Einrichtungen möglicherweise etwas häufiger als bisher um Informationen aus den Pflegedokumentationen gebeten. Es wird digital begutachtet, d.h. auf Basis von Unterlagen sowie ggf. zusätzlichen Telefonaten.

Ausgesetzt ist seit heute auch die Pflicht der Versicherten der PPV, Beratungseinsätze nach § 37 Absatz 3 SGB XI abzurufen. Die Versicherungsunternehmen werden den Versicherten mitteilen, wann solche Einsätze wieder nachgewiesen werden müssen.

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