17.04.2020 - RKI: Management von COVID-19 Ausbrüchen im Gesundheitswesen

Fachinformation - geschrieben am 20.04.2020 - 08:43

Die Ausführungen mit Stand 17.4.20 beschreiben Maßnahmen zum Ausbruchsmanagement bei Nachweis einer SARS-CoV-2 Erkrankung und rät das gemeinsame Vorgehen mit dem Gesundheitsamt an, wenn Fälle, Kontakte, Verdachtsfälle sowie Nicht-fälle in drei räumlich und personell voneinander getrennten Bereichen versorgt werden sollen. Weiter rät das RKI an, dass in allen Gesundheit- und Pflegeeinrichtungen entsprechende Pläne und Voraussetzungen für die Trennung geschaffen werden sollten. Das RKI stellt in 10 Schritten das Vorgehen nach SARS-CoV-2-Nachweis dar und betont darüberhinaus erneut die Abstimmung mit dem lokalen Gesundheitsamt. Im letzten Abschnitt wird die Identifizierung von Personen mit einer Infektion mit SARS-CoV-2 thematisiert. Kontaktpersonen und Verdachtsfälle sollten zeitnah auf SARS-CoV-2 untersucht werden.

Das RKI schlägt eine Priorisierung der Testungen von "Symptomatische Risikopatienten" bis "Asymptomatische Patienten" in Abhängigkeit von dem stattgefundenen Kontakt (Kategorie I-III) vor. Da negative Testungen nur Momentaufnahmen zeigen, spricht sich das RKI für regelmäßige Untersuchungen (2x / Woche während des Ausbruchs) vor.

In Aussicht stellt das RKI die serologischen Untersuchungen zur Identifizierung von Personen mit SARS-CoV-2 Antikörpern. Das Wissen um die Aussagekraft der serologischen Tests sowie um Dauer und Ausmaß einer SARS-CoV-2 Immunität nach durchgemachter Infektion seien derzeit begrenzt, so dass diese Testung möglicherweise erst in Zukunft hilfreich sein kann.

Zu den Hürden und Schwierigkeiten, die sich mit der Trennung der Bereiche für die Pflegeeinrichtungen ergeben und die Anordnungen / Handlungsanweisungen etc. des lokalen Gesundheitsamts haben wir bereits Problemanzeigen aus der Praxis erhalten und diese sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene eingebracht.

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