17.04.2020 - Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung

Fachinformation - geschrieben am 20.04.2020 - 07:42

Durch die Fünfte Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung am 17. April ergeben sich vorsichtige Lockerungen. Hierzu zähen u.a. die Schrittweise Öffnung im Einzelhandel (Gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung) und bei Bibliotheken und die Stufenweise Öffnung der Schulen und Hochschulen.

Zugleich bleiben insbesondere die Maßnahmen zum Schutz besonders gefährdeter Personen (§ 6) und somit auch die Besuchsverbote in Krankenhäusern und stationären Pflegeeinrichtungen bestehen.

Ebenfalls bestehen bleibt die Corona-Verordnung Heimbewohner. Sie tritt nun mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft.

Alle wesentlichen Änderungen finden Sie in den Anlagen, sowie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

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