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16.06.2020 - Information zum Aufstockungsbetrag des Landes Baden-Württemberg zur Corona-Prämie nach § 150a SGB XI

n der Corona-Pandemie gehören pflegebedürftige Menschen als ohnehin sehr vulnerable Gruppe zu den besonders gefährdeten Personen für schwerste und tödliche Krankheitsverläufe. Ohne das unermüdliche Engagement der Beschäftigten in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste wäre die Corona-Pandemie nicht zu bewältigen.

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