16.04.2020 - MfSI: Therapeutische Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen

Fachinformation - geschrieben am 17.04.2020 - 11:25

Das Ministerium für Soziales und Integration hat folgende Hinweise zur therapeutischen Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeeinrichtungen gegeben.

"Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder altersbedingt besonders gefährdet sind, schwer und mit potentiell tödlichem Verlauf an Covid-19 zu erkranken, hat das Land mit der CoronaVO strikte Betretungsverbote für die Einrichtungen zu Besuchszwecken erlassen.

Dies gilt grundsätzlich auch für externe Personen wie Physiotherapeutinnen und -therapeuten oder Logopädinnen und Logopäden, die aus beruflichen Gründen die Einrichtungen betreten wollen.

 

Ihnen ist der Zutritt ebenfalls nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Leitung der Einrichtung gestattet. Ausnahmenfälle sind solche, in denen die Therapieleistung medizinisch erforderlich ist. Im Falle der Gewährung des Zutritts sind geeignete Vorkehrungen zum Infektionsschutz zu treffen.

Die CoronaVO schließt mithin die Erbringung medizinisch oder therapeutisch notwendiger Leistungen in Pflegeeinrichtungen nicht aus. Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit medizinisch notwendigen Leistungen ist sicherzustellen."

 

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