15.05.2020 - Korrektur der Handlungsempfehlungen zum Besuchskonzept & Handreichung für Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Fachinformation - geschrieben am 18.05.2020 - 10:48

Das Ministerium für Soziales und Integration hat die Handlungsempfehlungen vom 13.05.2020 korrigiert und angepasst. In der Version 1.1 war noch der § 3 CoronaVO - Besuchsregelungen genannt.

Die Abweichungen von § 6 der CoronaVO für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, ambulant betreute Wohnprojekte der Wohnungslosenhilfe, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz sind in der CoronaVO - Besuchregelungen in § 4 geregelt.

Die korrigierte Version 1.2 vom 15.05. können Sie dem Anhang entnehmen.

Darüber hinaus hat das Ministerium nun auch eine Handreichung für Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt zur Umsetzung der Verordnung des Sozialministeriums über Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen vom 14.Mai 2020 veröffentlicht.

Soweit Vorsorge- und Rehakliniken Leistungen der Kurzzeitpflege erbringen, haben sie die abweichenden Vorgaben für die Besuchsregelungen in Pflegeeimrichtungen nach § 4 CoronaVO-Besuchsregelungen zu beachten.

 

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