13.03.2020 - Aussetzung der Qualitätsprüfungen durch den MDK

Fachinformation - geschrieben am 18.03.2020 - 07:53

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand verläuft eine Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) besonders bei betagten und von Vorerkrankungen betroffenen Personen schwerwiegend. Um für die vulnerable Personengruppe der pflegebedürftigen Menschen das Infektionsrisiko mit SARSCoV- 2 zu reduzieren sowie die Pflegedienste und –einrichtungen zu entlasten, empfiehlt der GKV-Spitzenverband, ab sofort und vorläufig bis Ende Mai 2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 114f SGB XI in ambulanten, teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen zu verzichten.

GKV-Spitzenverband: RS 2020/160 vom 13.03.2020
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