10.04.2020 - Corona-Verordnung Einreise – CoronaVO Einreise

Fachinformation - geschrieben am 15.04.2020 - 08:44

Die Verordnung regelt insbesondere eine 14-Tägige Quarantäne für Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Württemberg einreisen; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

 

 

 

Des Weiteren umfasst die Verordnung ein Tätigkeitsverbot für einreisende Personen, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben. Diese dürfen für 14 Tage auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Ausnahmen können u.a. für die Aufrechterhaltung des Gewsundheitswesens erteilt werden. Die zwingende Erforderlichkeit ist hierbei durch den Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen.

Ansprechperson

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken