08.06.2020 - Corona-Sonderregelungen Häusliche Krankenpflege

Fachinformation - geschrieben am 08.06.2020 - 14:15

Zwischenzeitlich ist doch noch Bewegung in die für die häusliche Krankenpflege bestehenden Corona-Sonderregelungen gekommen – sowohl die GKV-Empfehlungen als auch der Beschluss des GBA wurden bis 30.06. verlängert – allerdings nicht in allen Punkten:

  • Unterschriften Leistungsnachweise / Abtretungserklärungen bis 30.06. verlängert

    Grundsätzlich sollte an der monatlich einmaligen Unterschrift der oder des Versicherten bzw. der oder des Bevollmächtigten auf dem Leistungsnachweis festgehalten werden. Sofern die Unterschrift bisher durch die Versicherten bzw. des Bevollmächtigten oder den Bevollmächtigten erfolgte und das aufgrund der Pandemie aktuell nicht möglich ist, kann auf die Unterschrift vorübergehend verzichtet werden. Dies ist auf dem Leistungsnachweis zu begründen (Vermerk: COVID-19).

    Auf Bundesebene ist dies in den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes geregelt, die bis 30.06. verlängert wurde.

    Dort ist auch die Leistungserbringung der LG 1 durch weitere Kräfte geregelt – dies wird in Baden-Württemberg nicht fortgeführt. Hintergrund ist, dass den Kassen keine Meldungen darüber vorliegen, dass die Versorgungssicherheit in Gefahr ist. D.h. es gelten wieder die rahmenvertraglichen Regelungen: Der Einsatz geeigneter Kräfte ab 01.06. nur noch beim Ausziehen der Kompressionsstrümpfe möglich ist.

     

  • Regelungen bzgl. der Verordnung Häusliche Krankenpflege bis 30.06. verlängert

    Die Themen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses betreffen die
    3-Tage-Frist (erweitert auf eine 10-Tage-Frist), Verordnungen aus dem Krankenhaus bis zu 14 Tagen sowie die rückwirkende Ausstellung von Folgeverordnungen bis zu 14 Tagen.

    Die Aussetzung der Befristung der Erstverordnung auf 14 Tage wurde nicht verlängert

    Die Fortbildungsverpflichtung bleibt bestehen - hierzu konnten wir auf Landeseben keine Änderung erreichen.

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