08.04.2020 - Gemeinsamer Bundesausschuss

Fachinformation - geschrieben am 09.04.2020 - 12:06

Sonderregelungen des G-BA rückwirkend zum 09.03.2020 in Kraft

Der G-BA macht in seinem Newsletter auf seine neue Serviceseite mit allen befristeten Sonderregelungen des G-BA aufmerksam. Die Seite erreichen Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/

Die Sonderregelungen des G-BA aufgrund der COVID-19-Pandemie sind am 7.4.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und treten rückwirkend zum 9.3.20 in Kraft: https://www.g-ba.de/beschluesse/4228/

 

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