07.04.2020 - Land führt Ausgangsbeschränkungen in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ein

Fachinformation - geschrieben am 07.04.2020 - 13:58

"Der Ministerrat hat am heutigen Dienstag (7. April 2020) Ausgangsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen beschlossen. Demnach sollen die Bewohner ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen, wie z.B. Arztbesuchen, verlassen dürfen. Auch Spaziergänge sollen nach Möglichkeit nur noch auf dem Gelände der Einrichtungen stattfinden bzw. dann nur noch unter strengen Auflagen im öffentlichen Raum möglich sein. Ziel ist es, zu verdeutlichen, wie wichtig eine strikte Kontaktpersonenreduzierung gerade für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner ist. Mit der neuen Verordnung sollen die Heimträger außerdem mehr Rechtssicherheit erhalten."

(Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg)

Pflegebedürftige dürfen die Einrichtungen nur noch ausnahmsweise bei triftigen Gründen verlassen. Diese sind

  •  Arztbesuche oder andere medizinisch notwendige Maßnahmen außerhalb der Einrichtung
  • Einkauf und Versorgung von Gegenständen des alltäglichen Bedarfs, soweit nicht durch die Einrichtung abgedeckt
  • Allein oder zu zweit Bewegung an der frischen Luft, sofern auf dem Gelände der Einrichtung dies nicht möglich ist

Bei Neuaufnahmen von Bewohnerinnen hält das MSI an der bisherigen Regelung fest. Angekündigt wird, Bewohnerinnen und Bewohner in Altenhilfeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und Pflegekräfte künftig noch stärker und noch gezielter als bisher auf das Corona-Virus zu testen.

Mit der neuen Verordnung sollen die Heimträger mehr Rechtssicherheit erhalten.

Die Verordnung tritt am 8.4.2020 in Kraftund gilt vorerst bis zum 19.04.2020.

 

 

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