02.04.2020 - Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für med. Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt

Fachinformation - geschrieben am 02.04.2020 - 12:20

In einer gemeinsamen Pressemitteilung geben die Bundesministerien Gesundheit und Arbeit und Soziales ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken bekannt. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (max. 3 mal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP3) durchzuführen. Die Möglichkeiten hierfür wurden in einem Papier des Krisenstabes zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist, zusammengefasst. Darüber hinaus versichert das BMG, dass weiterhin intensivste Anstrengungen zum Einkauf und Herstellung von Atemschutzmasken betrieben werden. Die Maßnahmen zur Wiederaufbereitung werden auf max. 6 Monate befristet.
 
Die Möglichkeiten zur Wiederverwendung differenzieren sich in 3 Kategorien:

  1. MNS-Masken können nach geeigneter Wiederaufbereitung bei 65-70 Grad Celsius wiederverwendet werden.
     
  2. FFP2/3 Masken mit CE Kennzeichnung oder solche, die nach dem Prüfungsgrundsatz der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugelassen sind, können ebenfalls nach Hitzebehandlung wiederverwendet werden.
     
  3. FFP2/3 Masken aus den USA, Kanada, Australien oder Japan sind vor Wiederaufbereitung einem Schnelltest zur Temperaturbeständigkeit zu unterziehen.

Masken chinesischer Herkunft dürfen bei Importen aktuell den größten Anteil ausmachen. Diese fallen unter Kategorie 2 und können unter den genannten Bedingungen aufbereitet werden.

Zu beachten ist ferner, dass bei den Verfahren besondere Sicherheitsauflagen zu berücksichtigen sind. Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen mittels trockener Hitze.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Pressemitteilung sowie dem Papier zur Wiederaufbereitung von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Hinweise über Erfahrungen mit den eingesetzten Verfahren nehmen wir gerne entgegen.   

 

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