02.04.2020 - Bestätigung des KVJS zur Aussetzung des Personalabgleichs

Fachinformation - geschrieben am 02.04.2020 - 08:41

Die Coronavirus-Pandemie stellt insbesondere die Pflegebranche vor große Herausforderungen. Zur Entlastung der Pflegeeinrichtungen und deren Mitarbeitern verzichtet die Seite der Leistungsträger, zunächst befristet bis zum 30.09.2020, auf die Durchführung des Personalabgleichs nach § 19 und § 19a des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege sowie auf die Durchführung des Personalabgleichs nach § 20 des Rahmenvertrags für teilstationäre Pflege.
 
Die Zeiträume der Aussetzung werden auch nach Wiederaufnahme der Durchführung von Personalabgleichen nicht berücksichtigt.

 

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken