Als Anlage beigefügt stellen wir Ihnen eine Vorlage für eine Arbeitsgeberbescheinigung des Ministeriums für Soziales und Integration zur Verfügung, mit der Arbeitgeber in der Pflege die Impfberechtigung Ihrer Beschäftigten in den Impfzentren des Landes nachweisen können.
Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bescheinigung. Andere Arbeitgeberbescheinigungen oder -nachweise werden von den Impfzentren nicht anerkannt.
Ansprechperson