Bereits im September 2023 hat der Paritätische gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden über die Liga Baden-Württemberg Stellung genommen zum Gesetz über die Förderung investiver Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung, mit dem das Land Baden-Württemberg 105 Mio Euro zur Verfügung gestellt hat . Neben der grundsätzlich positiven Haltung gegenüber der Bereitschaft des Landes, die Förderung investiver Maßnahmen zum Ausbau der Kindertagesbetreuung fortzuführen, hat sich die Liga auch dafür ausgesprochen, die Förderhöhe den allgemeinen Preisentwicklungen und insbesondere denen im Baugewerbe anzupassen.
Nach der Verabschiedung wurde eine Verwaltungsvorschrift (VwV) zur Umsetzung des Landesinvestitionsförderungsgesetzes in die Anhörung gegeben. Auch hierzu hat sich der Paritätische im Einklang mit den anderen Liga-Mitgliedern geäußert. Darin wurde das Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass in der VwV weder die Förderhöhe angepasst wurde noch eine langfristige Investitionsförderung vorgesehen ist. Denn es ist davon auszugehen, dass auch dieses Investitionsförderprogramm sehr rasch ausgeschöpft sein wird und der reale Platzbedarf in Baden-Württemberg damit noch lange nicht gedeckt sein wird. Zumal davon auszugehen ist, dass weiterhin Kindertagesbetreuungsplätze abgebaut werden müssen, weil sanierungsbedürftige Immobilien nicht mehr genutzt werden können, oder begründet durch Eigenbedarfskündigungen wegfallen werden. Deshalb wäre eine langfristig angelegte und an den tatsächlichen Baukosten orientierte investive Förderung durch das Land Baden-Württemberg erforderlich.
Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Landesinvestitionsprogramms wird am 4. Juni 2024 veröffentlicht. Ab Inkrafttreten bis einschließlich 31. Juli 2024 können Zuschussanträge bei den zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden.