Familienbildungsfreizeiten im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE

Liebe STÄRKE-Koordinatorinnen und STÄRKE-Koordinatoren, liebe Anbieter von Familienbildungsfreizeiten,

in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration wurde das Hinweispapier „Hinweise zur Durchführung von Familienbildungsfreizeiten im Rahmen des Landesprogramms STÄRKE 2019“ überarbeitet.

Neu hinzugekommen ist, dass Fahrtkosten bis zu 250 EUR pro Haushalt und Freizeit übernommen werden, wenn die gemeinsame An- und Rückreise als Teil der Freizeit vom Träger organisiert wird und die trägerseitig organisierte Reise für die Wahrung des Zugangs der Zielgruppe notwendig ist, weil diese durch die Selbstorganisation der Reise organisatorisch oder wirtschaftlich überfordert wäre. Auch die Freizeiten mit Übernachtung im eigenen Haushalt sind über den 30. September 2021 hinaus förderfähig.

Zur Abrechnung verwenden Sie hier bitte Formular 5 und vermerken Änderungen handschriftlich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Hinweispapier, welches in Kürze auch auf der Homepage des KVJS zu finden ist.

Überarbeitete Hinweise zur Durchführung von Familienbildungsfreizeiten
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