Bundesteilhabegesetz / Rahmenvertrag SGB IX / BEI BW

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich in der Bundesrepublik umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ - sehr institutionszentriert, hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ - Personenzentrierung versprochen.

Der Beschlussentwurf des Rahmenvertrags SGB IX für Baden-Württemberg wurde am 29. Juli 2020 vorgestellt und zum 30. Dezember 2020 von allen Vereinbarungspartnern unterzeichnet. Der Rahmenvertrag soll die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg regeln.

Im Jahr 2021 steht nun die Umstellung der einzelnen Angebote in der Eingliederungshilfe an. Dies beinhaltet die Leistungsbeschreibung, deren Verhandlung sowie die Vergütungsverhandlungen mit den Kostenträgern. Ebenfalls müssen die Bedarfe der leistungsberechtigten Menschen nach dem neuen Gesamtplan- und/oder Teilhabeverfahren erfasst und von den Kostenträgern beschieden werden.

Wir werden die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene sowie auf Bundesebene begleiten und Sie über aktuelle Entwicklungen, Änderungen und Beispiele aus der Praxis informieren.

Dazu bieten wir Ihnen verschiedene Informationsveranstaltungen sowie Austausch- und Workshopformate an und stellen Ihnen zur Nutzung und Anpassung vor Ort hilfreiche Unterlagen und Handreichungen zur Verfügung.

Bereitgestellte musterhafte Unterlagen

Zu den paritätischen Unterlagen gelangen Sie mit diesem Linkexternal link, opens in a new tab external link, opens in a new tab(bitte anklicken). Heir finden Sie Muster-Vorlagen zur Leistungsbeschreibung, zur Leistungsvereinbarung sowie beispielhafte Dateien in pdf zur Kalkulation

 

Wir freuen uns, dass wir Ihnen als Mitgliedsorganisationen im Paritätischen Baden-Württemberg den Download und die Nutzung der Dateien im Zusammenhang dem Leistungsmodell auf Basis des neuen LRV Ba-Wü „seLmA“ aus der Stiftung Haus Lindenhof als kostenfreie verbandliche Leistung zur Verfügung stellen können. Zu den Dateien gelangen mit diesem Link (bitte anklicken)

Bereitgestellte musterhafte Unterlagen

Zu den paritätischen Unterlagen gelangen Sie mit diesem Linkexternal link, opens in a new tab external link, opens in a new tab(bitte anklicken). Heir finden Sie Muster-Vorlagen zur Leistungsbeschreibung, zur Leistungsvereinbarung sowie beispielhafte Dateien in pdf zur Kalkulation

 

Wir freuen uns, dass wir Ihnen als Mitgliedsorganisationen im Paritätischen Baden-Württemberg den Download und die Nutzung der Dateien im Zusammenhang dem Leistungsmodell auf Basis des neuen LRV Ba-Wü „seLmA“ aus der Stiftung Haus Lindenhof als kostenfreie verbandliche Leistung zur Verfügung stellen können. Zu den Dateien gelangen mit diesem Link (bitte anklicken)

Schnittstelle EGH / Pflege

Information zur Verlängerung Übergangsvereinbarung Teilhabe und Pflege und Empfehlung für einen gemeinsamen Verfahrensweg zur Abstimmung der Leistungszuständigkeiten an der Schnittstelle von Pflege und Teilhabe vom 06.08.2021 (bitte anklicken)

 

Unterlagen Online-Fachtagung am 17. März 2021 "Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege in Baden-Württemberg Inhalte und Regelungen im Landesrahmenvertrag SGB IX" external link, opens in a new tab (bitte anklicken)

sowie hier:

Die Dokumentation der Online-Veranstaltung ist nun fertig erstellt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, untertitelt und von einer Dolmetscherin in die Gebärdensprache übersetzt. Über folgenden Youtube-Link kommen Sie zur Film-Dokumentation: https://youtu.be/tPU0OyiPAXcexternal link, opens in a new tab 

Die „häufig gestellten Fragen – FAQ“ wurden barrierefrei dokumentiert und beantwortet (Anlage). Alle Unterlagen finden Sie im Nachgang auch auf der Liga-Homepage unter: https://liga-bw.de/schnittstelle-eingliederungshilfe-und-pflege-in-baden-wuerttemberginhalte-und-regelungen-im-landesrahmenvertrag-sgb-ix/external link, opens in a new tab

Die FAQ finden Sie hier: LINKexternal link, opens in a new tab

 

Unterlagen aus dem digitalen Austausch "Quo vadis Binnendifferenzierung" (bitte anklicken)

 

weitere Fragen:

Müssen im Kombimodel die Personalschlüssel des SGB XI eingehalten werden?

Kann auch zu einem späteren Zeitpunkt aus der Binnendifferenzierung ausgestiegen werden?

Entspricht das Modell der atypischen Pflegeeinrichtung der heutigen Praxis in Württemberg?

Wird es auch künftig zwei unterschiedliche Modelle geben?

Wann muss die Beibehaltung einer gewährten Investitionsförderung geklärt werden?

Darf im SGB IX Modell noch ausgebildet werden? (generealistische Ausbildung)

Schnittstelle EGH / Pflege

Information zur Verlängerung Übergangsvereinbarung Teilhabe und Pflege und Empfehlung für einen gemeinsamen Verfahrensweg zur Abstimmung der Leistungszuständigkeiten an der Schnittstelle von Pflege und Teilhabe vom 06.08.2021 (bitte anklicken)

 

Unterlagen Online-Fachtagung am 17. März 2021 "Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege in Baden-Württemberg Inhalte und Regelungen im Landesrahmenvertrag SGB IX" external link, opens in a new tab (bitte anklicken)

sowie hier:

Die Dokumentation der Online-Veranstaltung ist nun fertig erstellt. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet, untertitelt und von einer Dolmetscherin in die Gebärdensprache übersetzt. Über folgenden Youtube-Link kommen Sie zur Film-Dokumentation: https://youtu.be/tPU0OyiPAXcexternal link, opens in a new tab 

Die „häufig gestellten Fragen – FAQ“ wurden barrierefrei dokumentiert und beantwortet (Anlage). Alle Unterlagen finden Sie im Nachgang auch auf der Liga-Homepage unter: https://liga-bw.de/schnittstelle-eingliederungshilfe-und-pflege-in-baden-wuerttemberginhalte-und-regelungen-im-landesrahmenvertrag-sgb-ix/external link, opens in a new tab

Die FAQ finden Sie hier: LINKexternal link, opens in a new tab

 

Unterlagen aus dem digitalen Austausch "Quo vadis Binnendifferenzierung" (bitte anklicken)

 

weitere Fragen:

Müssen im Kombimodel die Personalschlüssel des SGB XI eingehalten werden?

Kann auch zu einem späteren Zeitpunkt aus der Binnendifferenzierung ausgestiegen werden?

Entspricht das Modell der atypischen Pflegeeinrichtung der heutigen Praxis in Württemberg?

Wird es auch künftig zwei unterschiedliche Modelle geben?

Wann muss die Beibehaltung einer gewährten Investitionsförderung geklärt werden?

Darf im SGB IX Modell noch ausgebildet werden? (generealistische Ausbildung)

Geeinte Unterlagen und Informationen zum BTHG, zum Landesrahmenvertrag SGB IX und der Umsetzung in Baden-Württemberg sowie Unterlagen der LIGA BW

Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg und geeinte Anlagen

An dieser Stelle verweisen wir Sie auf die Homepage der Schiedsstelle SGB IX. Es wurde in der Vertragskommission SGB IX vereinbart, dass dort stets direkt der aktuelle Landesrahmenvertrag SGB IX samt allen in der Vertragskommission SGB IX geeinten Anlagen und Dokumenten eingestellt ist:
https://www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de/sgb-ix/index.htmlexternal link, opens in a new tab

 

Landesrahmenvertrag SGB IX Baden-Württemberg und geeinte Anlagen

An dieser Stelle verweisen wir Sie auf die Homepage der Schiedsstelle SGB IX. Es wurde in der Vertragskommission SGB IX vereinbart, dass dort stets direkt der aktuelle Landesrahmenvertrag SGB IX samt allen in der Vertragskommission SGB IX geeinten Anlagen und Dokumenten eingestellt ist:
https://www.kommissionen-und-schiedsstellen-bawue.de/sgb-ix/index.htmlexternal link, opens in a new tab

 

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Wortwolke BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Artikelgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Änderungsgesetz, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX "Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung" vollständig neu fasst und zahlreiche weitere Gesetze ändert. Das Gesetz  tritt ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies führt in der Eingliederungshilfe zu weitreichenden Veränderungen. Für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt es einen Paradigmenwechsel dergestalt, dass die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben wird.

Die weiteren Schwerpunkte des Gesetzes betreffen u.a. die Regelungen

  •       zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe,
  •       zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
  •       zur Teilhabe- und Gesamtplanung,
  •       zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  •       zum Vertragsrecht.

Die Änderungen, die mit dem BTHG verbunden sind, treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft, überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020.

Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen
Bild rechts ausrichten
Wortwolke BTHG

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Artikelgesetz. Die wesentlichen Änderungen betreffen das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen".

Das Bundesteilhabegesetz ist ein Änderungsgesetz, dass das Sozialgesetzbuch (SGB) IX "Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung" vollständig neu fasst und zahlreiche weitere Gesetze ändert. Das Gesetz  tritt ab 1. Januar 2017 stufenweise in Kraft. Das Gesetz hat das Ziel die Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies führt in der Eingliederungshilfe zu weitreichenden Veränderungen. Für Menschen mit Behinderung und Einrichtungen der Eingliederungshilfe bringt es einen Paradigmenwechsel dergestalt, dass die heutige Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären oder stationären Leistungen aufgehoben wird.

Die weiteren Schwerpunkte des Gesetzes betreffen u.a. die Regelungen

  •       zur Heranziehung von Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe,
  •       zur Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung,
  •       zur Teilhabe- und Gesamtplanung,
  •       zur Teilhabe am Arbeitsleben und
  •       zum Vertragsrecht.

Die Änderungen, die mit dem BTHG verbunden sind, treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft, überwiegend zum 01.01.2018 und 01.01.2020.

FAQs zum Rahmenvertrag SGB IX und zum BTHG

FAQs zu besonderen Wohnformen und dem Rahmenvertrag SGB IX

https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/faqs-zu-besonderen-wohnformen-und-dem-rahmenvertrag-sgb-ix (bitte anklicken)

FAQs aus dem Online-Workshop zum Basismodul vom 19.02.2021: aktuell noch im Aufbau - in Kürze verfügbar!

FAQs zu besonderen Wohnformen und dem Rahmenvertrag SGB IX

https://paritaet-bw.de/leistungen-services/fachinformationen/faqs-zu-besonderen-wohnformen-und-dem-rahmenvertrag-sgb-ix (bitte anklicken)

FAQs aus dem Online-Workshop zum Basismodul vom 19.02.2021: aktuell noch im Aufbau - in Kürze verfügbar!

Unterlagen aus den Online Workshops in 2021

Unterlagen aus dem Online Workshop 19.02.21: Basisleistungen in den besonderen Wohnformen
Unterlagen aus dem Online Workshop 19.02.21: Basisleistungen in den besonderen Wohnformen
Unterlagen aus dem Online Workshops 02.+04.03.21: Individualleistungen in der ambulanten und stationären Wohnbegleitung
Unterlagen aus dem Online Workshops 02.+04.03.21: Individualleistungen in der ambulanten und stationären Wohnbegleitung
Unterlagen aus dem Online Workshop 26.03.21: Teilhabe am Arbeitsleben und tagesstrukturierende Angebote
Unterlagen aus dem Online Workshop 26.03.21: Teilhabe am Arbeitsleben und tagesstrukturierende Angebote
Unterlagen aus dem Online Workshop 15.06.21: Wirksame Vertretung von und für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung im Teilhabeplanverfahren
Unterlagen aus dem Online Workshop 15.06.21: Wirksame Vertretung von und für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderung im Teilhabeplanverfahren

Unterlagen aus den Online Seminaren im Herbst 2020

Unterlagen aus dem Online Seminar 4.11.20: Vorstellung des Rahmenvertrags (RV) SGB IX - Darstellung der Systematik und der wesentlichen Inhalte des Vertragswerks
Unterlagen aus dem Online Seminar 4.11.20: Vorstellung des Rahmenvertrags (RV) SGB IX - Darstellung der Systematik und der wesentlichen Inhalte des Vertragswerks
Unterlagen aus dem Online Seminar 12.11.20: Einführung in das Thema „Besondere Wohnformen“ mit dem Schwerpunkt Basismodul des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 12.11.20: Einführung in das Thema „Besondere Wohnformen“ mit dem Schwerpunkt Basismodul des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 16.11.20: Einführung in das Thema „Offene Hilfen“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 16.11.20: Einführung in das Thema „Offene Hilfen“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 30.11.20: Einführung in das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 30.11.20: Einführung in das Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 2.12.20: Einführung in das Thema „ambulante Wohnbegleitung/-assistenz und soziale Teilhabe
Unterlagen aus dem Online Seminar 9.12.20: Einführung in das Thema „Tagesstrukturierende Angebote und Förder- und Betreuungsbereich“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg
Unterlagen aus dem Online Seminar 9.12.20: Einführung in das Thema „Tagesstrukturierende Angebote und Förder- und Betreuungsbereich“ im Rahmen des Landesrahmenvertrags SGB IX Baden-Württemberg

Liga-Projekt zum Bundesteilhabegesetz in Baden-Württemberg

Informationen zum Liga Projekt
Logo der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. Baden-Württemberg

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (BTHG) trat ab dem 1. Januar 2017 schrittweise in Kraft und stellt für die Menschen mit Behinderung eine große Chance zur Verbesserung ihrer Lebenssituation dar. Alle Verbände der Leistungserbringer und ihre Träger stehen vor großen Herausforderungen, die Chancen aber auch Risiken beinhalten.
Zur Bündelung der Kompetenzen und Koordinierung der Positionierungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit, wie auch insbesondere zur Vorbereitung der mit der Umsetzung des BTHG einhergehenden vertragsrechtlichen Grundlagen hat die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. ein gemeinsames Projekt zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen.
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.05.2017 bis 31.12.2019. Damit dies in Baden-Württemberg gut gelingt und die dabei entstehenden Umsetzungsherausforderungen effektiv bewältigt werden können, erarbeitet die Liga unter enger Einbindung ihrer Fachressorts und Vertretern von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie strategisch relevante Vorschläge, die in den Umsetzungsprozess mit den öffentlich verantwortlichen Stellen aktiv eingebracht werden sollen. Der innovative Ansatz des Projektes besteht darin, dass Fachleute aus Praxis und Verband gemeinsam und interdisziplinär zusammen arbeiten, um Positionierungen zum BTHG zu erstellen. Koordiniert wird dieses Zusammenwirken durch eine professionelle Projektkoordination.

Informationen zum Liga Projekt
Bild rechts ausrichten
Logo der Liga der freien Wohlfahrtspflege e.V. Baden-Württemberg

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung (BTHG) trat ab dem 1. Januar 2017 schrittweise in Kraft und stellt für die Menschen mit Behinderung eine große Chance zur Verbesserung ihrer Lebenssituation dar. Alle Verbände der Leistungserbringer und ihre Träger stehen vor großen Herausforderungen, die Chancen aber auch Risiken beinhalten.
Zur Bündelung der Kompetenzen und Koordinierung der Positionierungen gegenüber Politik und Öffentlichkeit, wie auch insbesondere zur Vorbereitung der mit der Umsetzung des BTHG einhergehenden vertragsrechtlichen Grundlagen hat die Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg e.V. ein gemeinsames Projekt zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen.
Das Projekt hat eine Laufzeit vom 01.05.2017 bis 31.12.2019. Damit dies in Baden-Württemberg gut gelingt und die dabei entstehenden Umsetzungsherausforderungen effektiv bewältigt werden können, erarbeitet die Liga unter enger Einbindung ihrer Fachressorts und Vertretern von Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie strategisch relevante Vorschläge, die in den Umsetzungsprozess mit den öffentlich verantwortlichen Stellen aktiv eingebracht werden sollen. Der innovative Ansatz des Projektes besteht darin, dass Fachleute aus Praxis und Verband gemeinsam und interdisziplinär zusammen arbeiten, um Positionierungen zum BTHG zu erstellen. Koordiniert wird dieses Zusammenwirken durch eine professionelle Projektkoordination.

Newsletter Liga-Projekt
Ansprechperson

Michael Tränkle

Michael Tränkle
Michael
Tränkle

Menschen mit Behinderung - Referate Soziale Teilhabe Menschen mit Behinderung sowie Frühförderung/ Kinder u. Jugendliche mit Behinderung

01578-1283839

Wichtige Werkzeuge

Artikel merken