Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde im Dezember 2016 beschlossen. Das Gesetz hat zum Ziel die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und die geltende UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich in der Bundesrepublik umsetzen. Mit dem Gesetz wurde die Abkehr vom bisherigen „Fürsorgesystem“ - sehr institutionszentriert, hin zu einem „modernen Teilhaberecht“ - Personenzentrierung versprochen.
Der Beschlussentwurf des Rahmenvertrags SGB IX für Baden-Württemberg wurde am 29. Juli 2020 vorgestellt und zum 30. Dezember 2020 von allen Vereinbarungspartnern unterzeichnet. Der Rahmenvertrag regelt die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Baden-Württemberg.
Ebenfalls müssen die Bedarfe der leistungsberechtigten Menschen nach dem neuen Gesamtplan- und/oder Teilhabeverfahren erfasst und von den Kostenträgern beschieden werden.